Melderegisterauskunft
Allgemeine Informationen
Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Dabei wird unterschieden zwischen einer
- einfachen Melderegisterauskunft und einer
- erweiterten Melderegisterauskunft
Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind regelmäßig folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht
- letzte bekannte Anschrift
Können Verwechselungen nicht völlig ausgeschlossen werden, darf die Melderegisterauskunft nicht erteilt werden.
Melderegisterauskünfte können persönlich oder schriftlich beantragt werden. Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.
Hinweis:
Der Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister löst immer eine Gebührenpflicht aus. Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig und ist auch dann zu bezahlen, wenn die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist oder die neutrale Antwort erteilt wird. Die Zahlung per Lastschrift oder Rechnung ist nicht möglich! Als Nachweis der Vorabüberweisung muss bei der schriftlichen Beantragung eine Kopie des Überweisungsbeleges übersandt werden.